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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10   

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https://dejure.org/2011,41199
LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10 (https://dejure.org/2011,41199)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2011 - 16 Sa 614/10 (https://dejure.org/2011,41199)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 16 Sa 614/10 (https://dejure.org/2011,41199)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG, Urteil vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 23; BAG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 25; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 31).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rz. 31).

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH, Urteil vom 6. Juli 1989 - II ZR 35/88 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rz. 31).

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (BGH, Urteil vom 20. September 1993 - II ZR 104/92 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rz. 31).

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Gemessen an diesen Zielen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt und das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streites im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BAG, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 16 m.w.N.).

    Bei einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsschutzprozesses ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 16 m.w.N.) erforderlich aber auch ausreichend, wenn die Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist; Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstigen Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten.

    Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Titel ergibt oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (vgl. Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 19 m.w.N.).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG, Urteil vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 23; BAG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 25; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 31).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 33).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG, Urteil vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 23; BAG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 25; BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 31).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 25).

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin diese besteht (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zitiert nach juris).

    Der Schuldner muss wissen, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zitiert nach juris).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Die Einhaltung der tariflichen Ausschlussfristen ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für das Bestehen des behaupteten Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - zitiert nach juris).

    Der Anspruchsverlust ist lediglich die normative Folge der Obliegenheitsverletzung (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - zitiert nach juris).

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Damit ist die ergänzende Vertragsauslegung gegenüber der Ermittlung des übereinstimmenden Parteiwillens stets nachrangig und kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich ein übereinstimmender Parteiwille nicht feststellen lässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 14; BAG, Urteil vom 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 23).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Damit ist die ergänzende Vertragsauslegung gegenüber der Ermittlung des übereinstimmenden Parteiwillens stets nachrangig und kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich ein übereinstimmender Parteiwille nicht feststellen lässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 14; BAG, Urteil vom 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 23).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rz. 31).
  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (BGH, Urteil vom 20. September 1993 - II ZR 104/92 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rz. 31).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2011 - 16 Sa 614/10 - aufgehoben.
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